Demokratie – Herrschaft des Volkes oder Herrschaft im Namen des Volkes?
Eine Betrachtung über politische Macht, Repräsentation und den Einfluss der Bürger
Sei der eigenwillige Querdenker, sei der Störenfried,
der Unrecht und Willkür erkennt und an den Pranger stellt.
Sei kein Schaf, welches ohne freien Willen mit der Herde herumgeführt wird,
sei ein freier Geist, der sich das Denken und das Sprechen nicht verbieten lässt.
Ich schreibe diese Gedanken im Jahr 2023, zu einem Zeitpunkt, an dem mehr als drei außergewöhnliche Jahre hinter uns liegen. Die Corona-Pandemie hat nicht nur unser gesellschaftliches Zusammenleben nachhaltig verändert, sie hat uns ebenso deutlich vor Augen geführt, wie schnell eine Ordnung, die sich weiterhin Demokratie nennt, Grundrechte einschränken, gesellschaftliche Verhaltensweisen administrativ regulieren und bisher als selbstverständlich angesehene Freiheiten unter bestimmten Voraussetzungen außer Kraft setzen oder erheblich begrenzen kann.
Bereits in meiner früheren Schrift „Demokratur“ habe ich mich mit der Frage beschäftigt, ob unsere gegenwärtige gesellschaftliche Ordnung tatsächlich noch dem entspricht, was wir allgemein unter Demokratie verstehen. Ich hatte damals bewusst – als Warnung – die provokante Formel gewählt: √Demokratie + √Diktatur = Demokratur.
Heute ist diese Frage für mich beantwortet.
Wir leben in dieser Demokratur. Das bedeutet nicht, dass unsere gesellschaftliche Ordnung mit einer klassischen Diktatur gleichzusetzen wäre. Sie funktioniert anders. Sie lässt die äußeren Formen der Demokratie bestehen: Wahlen, Parteien, Parlamente, Gerichte, Opposition und eine formal freie Öffentlichkeit.
Doch hinter dieser Fassade ist die eigentliche Herrschaft des Volkes weitgehend verschwunden. Die demokratischen Institutionen existieren noch, aber sie verleihen einer politischen Ordnung Legitimation, auf deren konkrete Entscheidungen der Bürger keinen Einfluss mehr besitzt.
Der Begriff „Demokratur“ beschreibt damit keinen Warnzustand mehr. Er beschreibt den bereits eingetretenen Zustand einer Gesellschaft, in der die Formen der Demokratie fortbestehen, ihre Substanz jedoch ausgehöhlt ist.
Exakt an diesem Punkt beginnt meine Betrachtung.
Wir sprechen beständig von Demokratie. Politiker verwenden den Begriff beinahe inflationär. Parteien bezeichnen sich als Verteidiger der Demokratie, Regierungen berufen sich auf demokratische Legitimation und nahezu jede politische Entscheidung wird letztendlich mit dem Hinweis begründet, sie sei im Rahmen unserer demokratischen Ordnung zustande gekommen.
Aber was bedeutet Demokratie eigentlich?
Der Begriff stammt aus dem Griechischen. Demos bedeutet Volk und kratos bedeutet Herrschaft. Demokratie bedeutet somit in ihrem ursprünglichen Sinne nichts anderes als: Herrschaft des Volkes.
Auch unser Grundgesetz ist in dieser Hinsicht unmissverständlich. Artikel 20 Absatz 2 lautet: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ 1)
Ein ungeheuer weitreichender Satz.
Das Volk ist demnach nicht Untertan staatlicher Macht. Es ist deren Ursprung. Nicht eine Regierung, nicht ein Parlament, nicht eine Partei und nicht irgendeine Institution besitzt aus sich heraus politische Macht. Alle staatliche Macht erhält ihre Legitimation letztendlich vom Volk.
Aber ist das auch die politische Realität?
Nein.
Genau hier liegt der entscheidende Bruch.
Der Bürger darf in regelmäßigen Abständen wählen. Er entscheidet, welcher Partei beziehungsweise welchem Kandidaten er seine Stimme gibt. Anschließend werden Koalitionen gebildet, Minister ernannt, Koalitionsverträge ausgehandelt und über Jahre hinweg Gesetze beschlossen, ohne dass der Bürger bei den einzelnen Sachentscheidungen noch unmittelbar gefragt wird.
Der Wähler entscheidet nicht über den Koalitionsvertrag.
Er entscheidet nicht darüber, welche Wahlversprechen später eingehalten werden.
Er entscheidet nicht darüber, welche Versprechen aufgegeben werden.
Er entscheidet nicht über einzelne Steuergesetze.
Er entscheidet nicht über Energiepolitik.
Er entscheidet nicht über Gesundheitspolitik.
Er entscheidet nicht über europäische Verträge.
Und er entscheidet im Regelfall auch nicht über jene einschneidenden gesellschaftlichen Maßnahmen, welche seine persönliche Freiheit unmittelbar betreffen.
Er entscheidet im Wesentlichen darüber, wer anschließend für ihn entscheiden darf.
Damit aber stellt sich zwangsläufig die zentrale Frage dieser Schrift: Ist dies noch Herrschaft des Volkes – oder längst Herrschaft im Namen des Volkes?
Natürlich kann ein moderner Staat mit mehr als achtzig Millionen Einwohnern nicht jede einzelne administrative oder gesetzgeberische Entscheidung in einer Volksabstimmung treffen. Eine hochentwickelte Industriegesellschaft ist außerordentlich komplex. Steuerrecht, Rentenversicherung, Verteidigung, Infrastruktur, Gesundheitswesen, Energieversorgung, Außenpolitik und tausende andere gesellschaftliche Sachverhalte benötigen Fachwissen, kontinuierliche Bearbeitung und politische Kompromissfähigkeit.
Eine repräsentative Ordnung kann eine sinnvolle Form politischer Organisation sein.
Sie ist jedoch nur dann Demokratie, wenn die vom Volk übertragene Macht tatsächlich kontrollierbar bleibt und der Bürger reale Möglichkeiten besitzt, grundlegende Entscheidungen mitzugestalten.
Genau diese Grenze ist überschritten. Aus der Delegation politischer Aufgaben ist eine nahezu vollständige Abgabe politischer Souveränität geworden.
Der Bürger ist zum Souverän für einen einzigen Tag alle vier Jahre geworden und fällt anschließend wieder für Jahre in seine weitgehend passive Rolle zurück.
Gerade die vergangenen drei Corona-Jahre haben diesen Zustand für mich in außergewöhnlicher Deutlichkeit sichtbar gemacht.
Mit Beginn der Pandemie wurden in Deutschland zahlreiche Grundrechte eingeschränkt. Kontakte wurden begrenzt, Geschäfte und Gaststätten geschlossen, Reisen erschwert, Schulen zeitweise geschlossen, private Zusammenkünfte beschränkt und Versammlungsmöglichkeiten erheblich eingegrenzt. Gesundheits- und Infektionsschutz wurden zur Begründung weitreichender administrativer Eingriffe herangezogen.
Selbstverständlich besitzt der Staat die Pflicht, das Leben und die Gesundheit seiner Bevölkerung zu schützen. Wenn eine ernsthafte Gefahr besteht, muss eine Regierung handeln können.
Aber gerade in solchen Situationen zeigt sich, ob eine politische Ordnung den Namen Demokratie überhaupt noch verdient.
Denn Grundrechte sind nicht deshalb von Bedeutung, weil sie in ruhigen Zeiten gewährt werden. Ihre wirkliche Bedeutung zeigt sich in der Krise.
Artikel 8 des Grundgesetzes garantiert das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln. 2)
Dieses Grundrecht wäre für eine wirkliche Demokratie von ganz zentraler Bedeutung. Bürger müssen sich versammeln können, um gemeinsam öffentlich Kritik zu äußern, gegen staatliche Entscheidungen zu demonstrieren und ihre politischen Auffassungen sichtbar zu machen.
Während der Corona-Zeit wurde gerade diese Möglichkeit erheblich eingeschränkt.
Versammlungen wurden begrenzt, mit Auflagen versehen oder teilweise verboten.
Nun erlaubt Artikel 8 Absatz 2 des Grundgesetzes ausdrücklich, Versammlungen unter freiem Himmel auf gesetzlicher Grundlage einzuschränken. Man kann daher nicht seriös behaupten, jede während Corona erlassene Versammlungsbeschränkung sei automatisch verfassungswidrig gewesen. 2)
Ebenso falsch wäre jedoch die Behauptung, jede unter Berufung auf den Infektionsschutz erfolgte Einschränkung sei deshalb automatisch mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen.
Das Bundesverfassungsgericht hat dies selbst deutlich gemacht.
Im April 2020 untersagte die Stadt Gießen mehrere angemeldete Demonstrationen. Die zuständige Behörde war offensichtlich davon ausgegangen, die hessische Corona-Verordnung verbiete grundsätzlich Versammlungen von mehr als zwei Personen unterschiedlicher Haushalte.
Das Bundesverfassungsgericht widersprach dieser Auffassung und stellte fest, dass die Verbotsentscheidung das Grundrecht aus Artikel 8 verletzte. Die Versammlungsbehörde hätte prüfen müssen, ob die Demonstration unter konkreten Schutzauflagen stattfinden könne. 3)
Ein bemerkenswerter Vorgang.
Eine staatliche Behörde interpretiert eine Corona-Verordnung derart weitgehend, dass ein zentrales demokratisches Grundrecht faktisch verdrängt wird, und erst das Bundesverfassungsgericht muss daran erinnern, dass die Versammlungsfreiheit auch während einer Pandemie nicht einfach aufgehoben werden darf.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen Entscheidungen immer wieder darauf hingewiesen, dass die Versammlungsfreiheit für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung von grundlegender Bedeutung ist und Eingriffe nur unter strikter Beachtung der Verhältnismäßigkeit erfolgen dürfen. 4)
Exakt dies ist der entscheidende Punkt.
Grundrechte sind keine freiwilligen Zugeständnisse einer Regierung.
Sie sind Abwehrrechte gegen den Staat.
Eine Regierung „gewährt“ uns nicht Meinungsfreiheit.
Sie „gewährt“ uns nicht Versammlungsfreiheit.
Sie „gewährt“ uns nicht die Freiheit unserer Person.
Diese Rechte besitzt der Bürger aufgrund unserer Verfassungsordnung, und der Staat muss jeden Eingriff rechtfertigen.
Dieser Unterschied ist wesentlich, denn in der öffentlichen Diskussion der Corona-Jahre entstand mitunter der Eindruck, die Bevölkerung müsse dankbar sein, wenn bestimmte Freiheiten nach einer Phase der Einschränkung wieder „zurückgegeben“ wurden.
Aber der Staat gibt dem Bürger keine Freiheit zurück, die ihm ursprünglich gehört hat.
Er beendet lediglich eine zuvor vorgenommene Einschränkung.
Im Jahr 2023 laufen die umfangreichen Corona-Schutzmaßnahmen zunehmend aus. Am 7. April 2023 enden schließlich die letzten bundeseinheitlichen Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz. 5)
Was jedoch bleibt, ist eine fundamentale gesellschaftliche Erfahrung.
Wir haben gesehen, wie schnell innerhalb weniger Wochen Verhaltensweisen, die zuvor als selbstverständlich galten, staatlich reguliert werden konnten.
Wir haben erlebt, dass die Exekutive in einer Krise eine ungeheure Gestaltungsmacht entwickeln kann.
Und wir haben erlebt, wie schwer es für den einzelnen Bürger sein kann, auf diese Entscheidungen unmittelbar Einfluss zu nehmen.
Der Bürger konnte demonstrieren – soweit es die bestehenden Regeln zuließen.
Er konnte klagen.
Er konnte seine Meinung äußern.
Er konnte Petitionen einreichen.
Aber er konnte über die konkreten Maßnahmen nicht selbst entscheiden.
Dies führt unmittelbar zu einem anderen bedeutenden Instrument unserer Demokratie: dem Petitionsrecht.
Artikel 17 des Grundgesetzes garantiert jedem Menschen das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. 6)
Auf den ersten Blick erscheint dies als bedeutende Möglichkeit der unmittelbaren Bürgerbeteiligung.
Die Zahlen relativieren jedoch diese Vorstellung.
Allein im Jahr 2022 wurden beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages 13.242 Petitionen eingereicht. Insgesamt erhielten die in diesem Jahr eingegangenen Petitionen beinahe eine Million Unterstützungen. 7)
Das zeigt zweifellos ein erhebliches Bedürfnis der Bevölkerung, politische und administrative Anliegen unmittelbar an das Parlament heranzutragen.
Doch was bedeutet eine Petition letztendlich?
Der Bürger darf bitten.
Er darf sich beschweren.
Er darf Forderungen formulieren.
Er darf Unterstützer sammeln.
Der Bundestag muss sich mit dem Anliegen auseinandersetzen.
Aber der Bürger entscheidet nicht.
Selbst wenn zehntausende Menschen eine Petition unterstützen, entsteht daraus keine automatische Verpflichtung des Parlaments, diese Forderung gesetzgeberisch umzusetzen.
Das ist politisch keineswegs bedeutungslos, aber es ist eben keine unmittelbare Volksherrschaft.
Gehört werden bedeutet noch lange nicht entscheiden.
Exakt hier zeigt sich, warum unsere gegenwärtige Ordnung den Begriff Demokratie nur noch dem Namen nach trägt.
Die direkte Demokratie geht einen entscheidenden Schritt weiter. In Volksentscheiden, Bürgerbegehren oder Referenden stimmt die Bevölkerung unmittelbar über konkrete Sachfragen ab.
Der Bürger überträgt seine Entscheidung in diesem Fall nicht auf einen Abgeordneten.
Er entscheidet selbst.
Auf kommunaler Ebene und innerhalb der Bundesländer existieren unterschiedliche Formen solcher direkten Demokratie.
Auf Bundesebene hingegen sind Volksabstimmungen über politische Sachfragen faktisch die Ausnahme.
Gerade dies ist bemerkenswert.
Denn Artikel 20 unseres Grundgesetzes erklärt ausdrücklich, die Staatsgewalt werde vom Volk „in Wahlen und Abstimmungen“ ausgeübt. 1)
Wahlen finden regelmäßig statt.
Wo aber bleiben die Abstimmungen?
Warum darf der Bürger darüber entscheiden, welche Menschen anschließend Milliardenhaushalte beschließen, internationale Vereinbarungen treffen, über militärische Fragen entscheiden und tiefgreifende gesellschaftliche Veränderungen vornehmen, während ihm gleichzeitig die Fähigkeit abgesprochen wird, bei ausgewählten fundamentalen Sachfragen selbst eine Entscheidung zu treffen?
Man führt dagegen an, komplexe Sachverhalte ließen sich nicht mit einem einfachen Ja oder Nein beantworten.
Das ist richtig.
Man verweist darauf, dass Menschen durch Propaganda, Medien oder emotionale Kampagnen beeinflusst werden können.
Auch das ist richtig.
Man warnt davor, dass eine Mehrheit die Rechte einer Minderheit beschneiden könnte.
Auch diese Gefahr ist real.
Aber gelten diese Einwände nicht ebenso bei Wahlen?
Auch ein Wähler kann manipuliert werden.
Auch Wahlkämpfe sind emotional.
Auch Parteien vereinfachen komplizierte Zusammenhänge.
Warum ist der Bürger mündig genug, die Regierenden zu wählen, aber angeblich nicht mündig genug, in ausgewählten Grundsatzfragen selbst zu entscheiden?
Direkte und repräsentative Elemente müssten sich keinesfalls gegenseitig ausschließen.
Im Gegenteil: Eine Ordnung, die tatsächlich wieder demokratisch werden wollte, müsste beide Elemente sinnvoll miteinander verbinden.
Wenn der Bürger selbst keine verbindliche Sachentscheidung treffen kann, bleibt ihm häufig nur der öffentliche Druck.
Demonstrationen.
Bürgerinitiativen.
Proteste.
Streiks im Rahmen des Arbeitskampfrechts.
Unterschriftensammlungen.
Öffentliche Kampagnen.
Eine freie Gesellschaft braucht diese Formen des Widerstandes. Eine Gesellschaft, in welcher nicht mehr wirksam demonstriert werden kann, hat einen wesentlichen Teil ihrer politischen Freiheit bereits verloren.
Aber gleichzeitig offenbart sich darin ein beinahe paradoxer Sachverhalt:
Der Souverän muss auf die Straße gehen, um seine eigenen Vertreter dazu zu bewegen, ihm zuzuhören.
Er muss Transparente tragen.
Er muss tausende Menschen mobilisieren.
Er muss Medienaufmerksamkeit erzeugen.
Er muss öffentlichen Druck aufbauen.
Und selbst wenn hunderttausende Menschen demonstrieren, bleibt die endgültige Entscheidung bei Parlament und Regierung.
Gerade während der Corona-Zeit erhielt dieser Widerspruch eine besondere Bedeutung. Menschen, die gegen bestimmte staatliche Maßnahmen protestieren wollten, mussten dies teilweise unter den Bedingungen eben jener Maßnahmen tun, gegen die sich ihr Protest richtete.
Hier zeigt sich das Spannungsverhältnis zwischen Staatsgewalt und Bürgerfreiheit in seiner deutlichsten Form.
Der Staat argumentierte mit Gesundheitsschutz.
Der Bürger argumentierte mit Grundrechten.
Beides sind legitime Interessen.
In einem freiheitlichen Rechtsstaat müsste zwischen ihnen abgewogen werden.
Aber niemals darf dabei vergessen werden, dass das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit keine lästige Behinderung staatlicher Verwaltung darstellt, sondern eine der Lebensadern demokratischer Meinungsbildung ist.
Dies führt mich zu einem Begriff zurück, der in meinen früheren Schriften bereits eine wesentliche Rolle gespielt hat: der Untertan.
Historisch betrachtet war der Untertan ein Mensch, der staatlicher beziehungsweise monarchischer Autorität unterworfen war. Er war nicht Souverän.
Er gehorchte.
Die Demokratie sollte dieses Verhältnis ein für alle Mal verändern.
Aus dem Untertan sollte der Bürger werden.
Aus dem Bürger der Citoyen.
Der Citoyen ist der mündige Staatsbürger, der sich nicht nur als Empfänger staatlicher Entscheidungen versteht, sondern als aktiver Gestalter des Gemeinwesens.
Aber haben wir diesen Zustand tatsächlich erreicht?
Selbstverständlich ist der heutige Bürger kein Untertan im historischen Sinne. Er besitzt formale Grundrechte, kann wählen, findet Gerichte und eine parlamentarische Opposition vor und kann staatliche Maßnahmen gerichtlich überprüfen lassen.
Doch die Existenz dieser Institutionen beweist noch keine wirkliche Volksherrschaft. Sie unterscheiden die Demokratur von einer klassischen Diktatur, machen sie aber noch nicht zu einer Demokratie.
Denn entscheidend ist das Grundverhältnis:
Der Staat beschließt – der Bürger befolgt.
Das Parlament entscheidet – der Bürger nimmt zur Kenntnis.
Die Regierung handelt – der Bürger bewertet anschließend.
Natürlich muss es in jedem Gemeinwesen verbindliche Gesetze geben. Kein Staat könnte funktionieren, wenn jeder ausschließlich jene Vorschriften befolgen würde, denen er persönlich zugestimmt hat.
Das eigentliche Problem beginnt an einem anderen Punkt.
Es beginnt dort, wo der Bürger den Staat nicht mehr als seine eigene Institution wahrnimmt.
Wir sprechen von „der Politik“.
Von „denen da oben“.
Von „dem Staat“.
Von „den Entscheidungen der Regierung“.
Hier die Bevölkerung.
Dort die Obrigkeit.
Aber wenn tatsächlich alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, dürfte dieses Gegenüber in dieser Form eigentlich nicht existieren.
Wir müssten der Staat sein.
Gerade in Deutschland ist die Frage des Untertanengeistes von besonderer Bedeutung.
Deutschland besitzt eine lange Tradition ausgeprägter staatlicher Autorität. Ordnung, Pflichtbewusstsein, Verwaltung, Regelbefolgung und Gehorsam hatten in unserer Geschichte einen außergewöhnlich hohen Stellenwert.
Diese Eigenschaften sind keineswegs ausschließlich negativ. Ein Gemeinwesen benötigt Regeln, Verlässlichkeit und Verantwortungsbewusstsein.
Doch aus Ordnung kann Obrigkeitsgläubigkeit entstehen.
Aus Vertrauen kann blindes Vertrauen werden.
Aus Regelbefolgung kann Gehorsam entstehen.
Und aus dem Bürger kann wieder ein moderner Untertan werden.
Nicht der rechtlose Untertan früherer Jahrhunderte.
Sondern der Mensch, der sämtliche demokratischen Rechte besitzt, aber zunehmend darauf verzichtet, sie aktiv wahrzunehmen.
Ein Bürger, der fragt: „Was muss ich tun?“
anstatt zu fragen: „Warum soll ich dies tun?“
und: „Ist diese Entscheidung tatsächlich gerechtfertigt?“
Dieses kritische Hinterfragen ist keineswegs staatsfeindlich.
Es ist die Verpflichtung eines freien Bürgers.
Immanuel Kant schrieb bereits 1784 in seiner berühmten Abhandlung über die Aufklärung: „Sapere aude!“
Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen. 8)
Diese Aufforderung besitzt heute eine geradezu erschreckende Aktualität.
Freiheit ist anstrengend.
Selbstständiges Denken ist anstrengend.
Information ist anstrengend.
Es ist weitaus einfacher, anderen Menschen die Verantwortung für das eigene Denken zu übertragen.
Dem Politiker.
Dem Journalisten.
Dem Wissenschaftler.
Dem Experten.
Oder auch irgendeinem sogenannten alternativen Medium.
Doch wer lediglich eine Autorität durch eine andere ersetzt, ist noch immer nicht frei.
Der mündige Bürger muss selbst prüfen.
Er muss vergleichen.
Er muss unterschiedliche Quellen zur Kenntnis nehmen.
Er muss bereit sein, der Regierung zu widersprechen.
Aber er muss ebenso bereit sein, dem Regierungskritiker zu widersprechen.
Und vor allem muss er bereit sein, sich selbst zu widersprechen, wenn die Tatsachen seine bisherige Auffassung widerlegen.
Genau deshalb halte ich meinen früher formulierten Gedanken weiterhin für richtig:
Demokratie braucht den Störenfried.
Sie braucht Menschen, die unangenehme Fragen stellen.
Menschen, die sich nicht automatisch der Mehrheit anschließen.
Menschen, die den Mut besitzen, einen vermeintlichen gesellschaftlichen Konsens zu hinterfragen.
Dies bedeutet niemals, dass jeder Störenfried recht besitzt.
Auch der Kritiker kann Unsinn reden.
Auch der Querdenker kann irren.
Eine Ordnung, welche nur noch die Kritik akzeptiert, die ihr angenehm ist, hat den Anspruch auf demokratische Meinungsfreiheit längst aufgegeben.
Wissenschaft lebt vom Zweifel.
Philosophie lebt von der Frage.
Demokratie lebt vom Widerspruch.
Gerade die Corona-Zeit hat gezeigt, wie schnell politische Diskussionen moralisch aufgeladen werden können.
Der eine galt als unsolidarisch.
Der andere als obrigkeitshörig.
Der eine wurde als Verschwörungstheoretiker bezeichnet.
Der andere als Systemling.
Der eine beschimpfte den anderen als Schlafschaf, während dieser wiederum den Kritiker als Demokratiefeind bezeichnete.
Eine solche Kommunikation schafft keinen freien politischen Diskurs.
Sie schafft Lager.
Etiketten ersetzen Argumente.
Und exakt dies ist gefährlich.
Die entscheidende Frage einer aufgeklärten Gesellschaft darf niemals ausschließlich lauten: Wer sagt es?
Sie muss lauten: Ist es richtig?
Ebenso kritisch muss die Rolle der Medien betrachtet werden.
Eine freie Presse ist für jede Demokratie unverzichtbar. Ohne Journalisten, die staatliches Handeln untersuchen, politische Entscheidungen erklären und Missstände aufdecken, könnte eine moderne Demokratie nicht funktionieren.
Aber gerade weil Medien diese wichtige Aufgabe besitzen, verfügen sie über eine ungeheure gesellschaftliche Macht.
Man bezeichnet sie häufig als die vierte Gewalt im Staate.
Ich gehe weiter.
Ich behaupte:
Sie ist längst zur ersten Gewalt geworden.
Denn bevor der Bürger eine politische Entscheidung beurteilen kann, muss er überhaupt erst erfahren, dass sie getroffen wurde.
Bevor er sich eine Meinung über ein Ereignis bilden kann, muss ihm dieses Ereignis vermittelt werden.
Bevor er urteilt, hat jemand ausgewählt, was er sehen, hören und lesen soll.
Sprache prägt Wirklichkeit.
Die meisten politischen Ereignisse erleben wir nicht selbst.
Wir erfahren von ihnen durch Medien.
Und Medien berichten nicht nur.
Sie wählen aus.
Sie ordnen ein.
Sie gewichten.
Sie wiederholen.
Sie versehen Ereignisse mit Bildern, Begriffen und Deutungen.
Dabei bedienen sie sich längst jener Erkenntnisse, die Psychologie, Kommunikationswissenschaft und Verhaltensforschung über die Beeinflussung menschlicher Wahrnehmung gewonnen haben.
Welche Bilder erzeugen Angst?
Welche Worte schaffen Vertrauen?
Welche Wiederholung lässt eine Aussage vertraut und damit glaubwürdig erscheinen?
Welche Formulierung erzeugt Zustimmung?
Welche Gegenposition erscheint vernünftig – und welche bereits durch ihre sprachliche Einordnung fragwürdig?
Die Macht moderner Medien liegt deshalb nicht allein darin, was sie berichten.
Sie liegt ebenso darin, wie sie berichten.
Welches Thema erscheint auf der Titelseite?
Welcher Wissenschaftler wird eingeladen?
Welche Bilder werden verwendet?
Welche Aussage wird wiederholt?
Welcher Sachverhalt findet kaum Beachtung?
Welche Auffassung wird als selbstverständlich dargestellt?
Und welche muss sich bereits rechtfertigen, bevor sie überhaupt ausgesprochen wurde?
All diese Entscheidungen beeinflussen unser Bild der Realität.
Im politischen Bereich erhält diese Macht eine besondere Bedeutung.
Gerade öffentlich-rechtliche Medien besitzen aufgrund ihres Auftrags, ihrer Reichweite und ihres gesellschaftlichen Ansehens einen außerordentlichen Einfluss auf die politische Wahrnehmung der Bevölkerung.
In der Demokratur jedoch haben sie ihre ursprüngliche Rolle verändert.
Sie kontrollieren die Regierung nicht mehr in erster Linie.
Sie vermitteln ihre Politik.
Regierungserklärungen, politische Zielsetzungen und vorgegebene Deutungen finden ihren Weg durch Nachrichtensendungen, Gesprächsrunden, Kommentare und Expertenbeiträge bis in nahezu jeden Haushalt.
Nicht als offener Regierungsbefehl.
Nicht als klassische Propaganda.
Viel subtiler.
Als Erklärung.
Als Einordnung.
Als vermeintlich vernünftige Sicht auf die Dinge.
Wenn dieselben Begriffe, dieselben Bilder und dieselben politischen Deutungen auf nahezu allen Kanälen immer wieder erscheinen, entsteht etwas, das weit über gewöhnliche Information hinausgeht.
Wiederholung schafft Vertrautheit.
Vertrautheit schafft Zustimmung.
Und aus Zustimmung kann Gewissheit werden.
Wenn auf allen Kanälen immer wieder dieselbe Botschaft erklingt, beginnt Information in Manipulation überzugehen.
Wird dieser Zustand dauerhaft, nähert er sich der Indoktrination.
Nicht weil eine einzelne Nachricht zwingend falsch sein muss.
Gerade darin liegt die Wirkung.
Eine Botschaft muss nicht gelogen sein, um manipulativ zu wirken.
Es genügt, sie ständig hervorzuheben, während andere Möglichkeiten kaum sichtbar werden.
Manipulation beginnt nicht erst bei der bewussten Lüge.
Sie kann durch Auswahl entstehen.
Durch Wiederholung.
Durch Weglassen.
Durch Emotionalisierung.
Durch Angst.
Durch sprachliche Rahmung.
Durch die ständige Wiederholung einer bestimmten Botschaft.
Und vielleicht ist gerade die Wiederholung ihr mächtigstes Instrument.
Was der Mensch einmal hört, bezweifelt er.
Was er zehnmal hört, kennt er.
Was er hundertmal hört, erscheint ihm selbstverständlich.
So kann aus einer politischen Auffassung allmählich eine gesellschaftliche Gewissheit werden, ohne dass der Bürger noch erkennt, wann er aufgehört hat, sie selbst zu prüfen.
Dies bedeutet nicht, dass jeder Journalist bewusst manipuliert.
Es bedeutet ebenso wenig, dass jede Berichterstattung gesteuert wäre.
Ein System benötigt nicht zwingend einen zentralen Befehl, damit überall ähnliche Ergebnisse entstehen.
Es genügt, wenn dieselben Quellen benutzt, dieselben Experten gehört, dieselben politischen Begriffe übernommen und dieselben gesellschaftlichen Erwartungen geteilt werden.
Dann entsteht Gleichförmigkeit auch ohne sichtbaren Zensor.
Dasselbe gilt für sogenannte alternative Medien.
Es wäre intellektuell absurd, den etablierten Medien grundsätzlich zu misstrauen, nur um anschließend jeder Nachricht Glauben zu schenken, weil sie auf irgendeinem alternativen Internetportal veröffentlicht wurde.
Der freie Geist tauscht nicht eine Manipulationsglocke gegen eine andere aus.
Er versucht, beide zu durchbrechen.
Er fragt nicht zuerst:
Woher kommt diese Nachricht?
Sondern:
Ist sie richtig?
Er vergleicht.
Er sucht die Gegenposition.
Er fragt, was nicht gesagt wurde.
Und er misstraut vor allem dort, wo eine einzige Deutung als die einzig mögliche erscheint.
Ein besonders problematischer Begriff ist in diesem Zusammenhang das Wort: „alternativlos“.
Politik darf in einer Demokratie nahezu niemals alternativlos sein.
Es kann schlechte Alternativen geben.
Es kann teure Alternativen geben.
Es kann gefährliche Alternativen geben.
Aber politische Willensbildung besteht gerade darin, unterschiedliche Möglichkeiten gegeneinander abzuwägen.
Wenn eine Regierung erklärt, es gebe keine Alternative, wozu benötigt man dann noch parlamentarische Opposition?
Worüber soll man noch diskutieren?
Was soll der Bürger noch entscheiden?
Das Wort „alternativlos“ ist deshalb ein Kennzeichen jener politischen Ordnung, die Diskussion nicht mehr als offenen Prozess versteht, sondern als Bestätigung bereits vorgegebener Entscheidungen.
Und wenn die Medien diese Alternativlosigkeit nicht mehr hinterfragen, sondern täglich wiederholen, werden sie vom Beobachter der Macht zu ihrem Verstärker.
Dann ist die sogenannte vierte Gewalt nicht länger nur Kontrolleur der anderen Gewalten.
Sie bestimmt, was die Bevölkerung von ihnen wahrnimmt.
Und wer bestimmt, was eine Gesellschaft wahrnimmt, bestimmt irgendwann auch, was sie für Wirklichkeit hält.
Neben Regierungen und Medien spielen Parteien eine zentrale Rolle in unserem politischen System.
Das Grundgesetz sagt, dass Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken. 9)
Das ist bemerkenswert.
Sie sollen mitwirken.
In der politischen Wirklichkeit besitzen sie jedoch eine außerordentlich dominante Stellung.
Parteien bestimmen Kandidaten.
Sie vergeben aussichtsreiche Listenplätze.
Parteiführungen verhandeln Koalitionen.
Koalitionsverträge bestimmen für Jahre die politische Richtung.
Und Fraktionen sorgen dafür, dass parlamentarische Mehrheiten weitgehend geschlossen abstimmen.
Demgegenüber bestimmt Artikel 38 des Grundgesetzes, dass Bundestagsabgeordnete Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen sind. 10)
Ein wunderbarer Grundsatz.
Aber wie sieht die Wirklichkeit aus?
Was geschieht mit einem Abgeordneten, der bei wichtigen Entscheidungen dauerhaft gegen seine Fraktion stimmt?
Wie frei ist sein Gewissen tatsächlich?
Wem fühlt er sich letztendlich verpflichtet?
Dem Bürger?
Seinem Gewissen?
Seiner Partei?
Seiner Fraktion?
Seiner politischen Karriere?
Diese Fragen dürfen gestellt werden.
Nicht weil das parlamentarische System grundsätzlich abzulehnen wäre, sondern weil Demokratie permanente Kontrolle benötigt.
Gleiches gilt für Lobbyismus.
Unternehmen, Gewerkschaften, Verbände, Umweltorganisationen, Kirchen und zahlreiche andere gesellschaftliche Gruppen versuchen, auf Politik Einfluss zu nehmen.
Interessenvertretung ist in einer pluralistischen Demokratie legitim.
Aber nicht jeder besitzt denselben Zugang zur politischen Macht.
Ein einzelner Bürger kann einen Brief schreiben.
Ein großer Wirtschaftsverband beschäftigt professionelle Interessenvertreter, erstellt Gutachten, führt Gespräche mit Ministerien und besitzt häufig jahrelange Kontakte zu politischen Entscheidungsträgern.
Die formale Gleichheit der Bürger bedeutet somit noch lange keine Gleichheit ihres tatsächlichen politischen Einflusses.
Gerade deshalb braucht Demokratie Transparenz.
Wer beeinflusst wen?
Wer spricht mit wem?
Wer finanziert politische Kampagnen?
Welche Interessen stehen hinter einer bestimmten Gesetzesinitiative?
Politische Macht muss sichtbar sein.
Denn nur sichtbare Macht kann kontrolliert werden.
Die vergangenen Corona-Jahre haben daneben einen weiteren Sachverhalt deutlich gemacht: In einer Krise verschiebt sich politische Macht besonders schnell zur Exekutive.
Das mag in einer akuten Gefahrensituation teilweise notwendig sein.
Aber genau deshalb müsste die Kontrolle staatlicher Macht in einer Krise stärker und nicht schwächer werden.
Je tiefgreifender eine staatliche Maßnahme in die Grundrechte eingreift, desto stärker muss ihre Begründung sein.
Je größer die Macht der Regierung wird, desto intensiver muss das Parlament kontrollieren.
Je größer die gesellschaftlichen Einschränkungen sind, desto offener muss über Alternativen diskutiert werden.
Und jede außergewöhnliche staatliche Befugnis muss zeitlich begrenzt bleiben.
Ein freiheitlicher Staat kann einen Ausnahmezustand verwalten.
Eine Demokratur gewöhnt sich an ihn.
Hier spielt Angst eine nicht zu unterschätzende Rolle.
Angst vor Krankheit.
Angst vor Krieg.
Angst vor Arbeitslosigkeit.
Angst vor gesellschaftlichem Niedergang.
Angst verändert menschliches Verhalten.
Wer Angst hat, verlangt Sicherheit.
Wer Sicherheit verspricht, erhält Macht.
Dies bedeutet keineswegs, dass jede staatliche Warnung Manipulation wäre. Wenn eine tatsächliche Gefahr besteht, muss eine Regierung darüber informieren.
Aber der mündige Bürger muss stets fragen:
Wie groß ist die Gefahr tatsächlich?
Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen vor?
Welche Gegenpositionen existieren?
Welche Maßnahmen sind verhältnismäßig?
Welche Alternativen gibt es?
Wie lange gelten die Maßnahmen?
Und wer kontrolliert diejenigen, die über sie entscheiden?
Aber bei aller Kritik an Politik, Medien, Parteien und Institutionen darf die Verantwortung des Bürgers selbst nicht vergessen werden.
Es wäre zu einfach, sämtliche Defizite dieser politischen Ordnung „denen da oben“ anzulasten.
Auch die Bevölkerung kann ihre Demokratie preisgeben.
Durch Gleichgültigkeit.
Durch Bequemlichkeit.
Durch politische Lethargie.
Durch die freiwillige Abgabe eigener Verantwortung.
Kant formulierte es bereits vor mehr als zweihundert Jahren drastisch:
Es ist bequem, unmündig zu sein. 8)
Wer nicht denkt, braucht keine Verantwortung zu übernehmen.
Wer nicht fragt, erhält möglicherweise keine unangenehmen Antworten.
Wer einfach folgt, muss keine Entscheidungen treffen.
Eine Ordnung, deren Bürger überwiegend nur noch folgen, hat ihre demokratische Grundlage bereits verloren.
In meiner früheren Schrift „Tokoglifos“ habe ich deshalb von einer ethischen Verpflichtung jedes Einzelnen gesprochen, sich kritisch und verantwortungsbewusst mit den gesellschaftlichen Entwicklungen seiner Zeit auseinanderzusetzen.
Diesen Gedanken halte ich heute, im Jahr 2023, für wichtiger denn je.
Wir verfügen über Informationsmöglichkeiten, die keine Generation vor uns besaß.
Wir können innerhalb weniger Minuten Gesetzestexte lesen.
Gerichtsentscheidungen einsehen.
Parlamentsdebatten verfolgen.
Wissenschaftliche Studien suchen.
Internationale Medien vergleichen.
Gerade deshalb gibt es kaum eine Rechtfertigung dafür, sich freiwillig in völliger politischer Unmündigkeit einzurichten.
Vor diesem Hintergrund möchte ich meinen Begriff der Demokratur heute präzisieren.
Demokratur bedeutet für mich, dass demokratische Institutionen nicht verschwinden müssen, damit Demokratie verschwindet.
Demokratur ist vielmehr eine Herrschaftsform mit demokratischer Fassade.
Sie ist entstanden, weil der Bürger – formal Souverän genannt – praktisch jedoch Zuschauer ist; wenn er wählen darf, zwischen den Wahlen aber kaum verbindliche Entscheidungsmöglichkeiten besitzt; wenn er Petitionen einreichen kann, ihre politische Konsequenz jedoch vollkommen von den Entscheidungsträgern abhängt; wenn er demonstrieren darf, ohne damit eine verbindliche Sachentscheidung herbeiführen zu können; wenn Kritik rechtlich möglich bleibt, gesellschaftlich jedoch zunehmend durch moralische Ausgrenzung beantwortet wird; wenn Parteien und Fraktionen einen immer stärkeren Einfluss auf die tatsächliche Entscheidungsfreiheit der Abgeordneten ausüben; wenn wirtschaftlich mächtige Interessengruppen erheblich bessere Zugänge zur Politik besitzen als der einzelne Bürger; wenn politische Entscheidungen immer häufiger als alternativlos dargestellt werden; wenn Angst zu einem dauerhaften politischen Steuerungsinstrument wird; und vor allem, wenn die Bevölkerung beginnt, all dies achselzuckend hinzunehmen.
Dann ist der moderne Untertan entstanden.
Nicht weil ihm sämtliche Rechte genommen worden wären.
Sondern weil er zunehmend darauf verzichtet, seine Rechte als mündiger Staatsbürger zu begreifen.
Genau hier liegt die eigentliche Gefahr.
Eine wirkliche Demokratie bräuchte keine gehorsamen Menschen.
Sie bräuchte verantwortungsbewusste Bürger.
Sie bräuchte Citoyens.
Aber Kritik allein genügt nicht. Wenn wir erkennen, dass die demokratische Substanz verloren gegangen ist, müssen wir darüber nachdenken, wie tatsächliche Volksherrschaft zurückgewonnen werden kann.
Warum nicht bundesweite Volksentscheide über ausgewählte grundlegende Sachfragen?
Warum nicht verbindlichere Bürgerbegehren?
Warum nicht stärkere Bürgerräte?
Warum nicht eine Verpflichtung des Bundestages, besonders stark unterstützte Petitionen tatsächlich parlamentarisch zur Abstimmung zu stellen?
Warum nicht eine vollständige Transparenz sämtlicher relevanter Lobbykontakte?
Warum nicht eine stärkere Gewissensfreiheit des einzelnen Abgeordneten gegenüber seiner Fraktion?
Warum nicht wieder Demokratie?
Selbstverständlich kann auch das Volk irren.
Auch eine Mehrheit kann ungerecht handeln.
Auch Volksabstimmungen können durch emotionale Kampagnen beeinflusst werden.
Deshalb bleiben Grundrechte, Rechtsstaatlichkeit, unabhängige Gerichte, Minderheitenschutz und Gewaltenteilung unverzichtbar.
Volksherrschaft darf niemals Willkür der Mehrheit bedeuten.
Aber umgekehrt darf Minderheitenschutz auch nicht zum Argument dafür werden, dem Volk politische Entscheidungsmacht grundsätzlich vorzuenthalten.
Der Untertan fragt: „Was hat die Regierung entschieden?“
Der Bürger fragt: „Warum hat die Regierung so entschieden?“
Der Citoyen geht einen entscheidenden Schritt weiter: „Welche konkrete Möglichkeit besitzen wir, Entscheidungen mitzugestalten?“
In diesem kleinen Wort „wir“ liegt das Wesen einer wirklichen Demokratie.
Denn ein demokratischer Staat dürfte nicht „die da oben“ sein.
Er müsste wir alle sein.
Genau das ist er nicht mehr.
Unsere deutsche Geschichte verpflichtet uns diesbezüglich zu besonderer Wachsamkeit.
Damit ist keineswegs gemeint, unsere gegenwärtige Demokratur mit früheren Diktaturen gleichzusetzen. Derartige Vergleiche wären historisch unredlich.
Aber eine Lehre aus unserer Geschichte muss erlaubt sein:
Der Mensch darf seine moralische Verantwortung niemals vollständig an eine staatliche Autorität abgeben.
Der Satz: „Ich habe nur getan, was man mir vorgeschrieben hat“ darf niemals die letzte moralische Rechtfertigung menschlichen Handelns sein.
Freiheit benötigt deshalb den Störenfried.
Den Zweifler.
Den Kritiker.
Den Menschen, der fragt.
Denjenigen, der gegebenenfalls auch einer Mehrheit widerspricht.
Aber sie benötigt ebenso Menschen, die bereit sind, an ihrer eigenen Auffassung zu zweifeln.
Denn der freie Geist ist nicht derjenige, der grundsätzlich alles ablehnt, was Politik, Wissenschaft oder Medien sagen.
Auch dies wäre eine Form geistiger Abhängigkeit.
Der freie Geist prüft.
Er sucht.
Er hinterfragt.
Er vergleicht.
Und erst anschließend bildet er sich sein Urteil.
Damit kehre ich zu meiner Ausgangsfrage zurück:
Demokratie – Herrschaft des Volkes oder Herrschaft im Namen des Volkes?
Unsere gegenwärtige politische Ordnung hat diese Frage beantwortet.
Wir besitzen Wahlen.
Wir können zwischen Parteien wählen.
Wir können vor Gericht ziehen.
Wir können unsere Meinung äußern.
Wir können demonstrieren.
Wir können Petitionen einreichen.
All dies unterscheidet die Demokratur fundamental von einer klassischen Diktatur.
Aber es macht sie nicht zur Demokratie.
Denn der Bürger übt den entscheidenden Teil jener Staatsgewalt, die nach dem Grundgesetz von ihm ausgehen soll, nicht selbst aus.
Er hat sie delegiert.
Und aus der Delegation ist ein dauerhaftes Herrschaftsverhältnis geworden.
Die Herrschaft des Volkes ist zu einer Herrschaft geworden, die sich demokratisch legitimiert, tatsächlich aber nur noch im Namen des Volkes ausgeübt wird.
Die Erfahrungen der Corona-Jahre sollten uns deshalb nicht ausschließlich dazu veranlassen, darüber zu diskutieren, welche einzelne Schutzmaßnahme richtig oder falsch gewesen ist.
Die wesentlich bedeutendere Frage lautet:
Was haben diese Jahre mit unserem Verständnis von Freiheit, Grundrechten und staatlicher Macht gemacht?
Haben wir gelernt, kritischer hinzusehen?
Oder haben wir uns daran gewöhnt, dass der Staat in einer Krise außergewöhnlich tief in unser Leben eingreifen kann?
Haben wir verstanden, wie wichtig unabhängige Gerichte sind?
Haben wir erkannt, dass auch eine demokratisch gewählte Regierung kontrolliert werden muss?
Haben wir verstanden, dass Grundrechte gerade dann verteidigt werden müssen, wenn ihre Einschränkung vermeintlich notwendig erscheint?
Oder werden wir beim nächsten Ausnahmezustand noch schneller bereit sein, Freiheit gegen das Versprechen von Sicherheit einzutauschen?
Genau hierin liegt für mich die entscheidende Aufgabe einer Gesellschaft, die wieder frei werden will.
Nicht die Verwaltung der Demokratur.
Wieder Demokratie.
Nicht weniger Staat.
Ein tatsächlich kontrollierter Staat.
Nicht weniger Politik.
Reale Beteiligung an Politik.
Nicht die Abschaffung jeder Repräsentation.
Ihre Bindung an verbindliche Beteiligungsmöglichkeiten der Bevölkerung.
Vor allem aber dürfen wir nicht länger hinnehmen, dass aus dem mündigen Bürger ein Untertan geworden ist.
Sei der eigenwillige Querdenker, sei der Störenfried,
der Unrecht und Willkür erkennt und an den Pranger stellt.
Dieser Gedanke bleibt richtig.
Heute möchte ich ihn ergänzen:
Sei derjenige, der fragt, wenn andere schweigen.
Sei derjenige, der zweifelt, wenn etwas alternativlos genannt wird.
Sei derjenige, der widerspricht, wenn Macht nicht ausreichend kontrolliert wird.
Aber:
Sei ebenso derjenige, der seine eigene Meinung korrigiert, wenn die Wahrheit gegen ihn spricht.
Eine wirkliche Demokratie bräuchte keine Schafe.
Sie bräuchte keine Untertanen.
Sie bräuchte freie, aufgeklärte und verantwortungsbewusste Menschen.
Sie bräuchte Citoyens.
Denn eine Gesellschaft ist nicht allein deshalb eine Demokratie, weil ihre Regierung im Namen des Volkes handelt.
Solange das Volk nicht selbst Träger dieser Staatsgewalt ist und keine realen, verbindlichen Möglichkeiten besitzt, an ihr mitzuwirken, bleibt Demokratie nur ein Name.
Erst wenn aus der Herrschaft im Namen des Volkes wieder Herrschaft des Volkes wird, kehrt auch die Demokratie zurück.
Quellen und Anmerkungen
- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art. 20 Abs. 2: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ Die Staatsgewalt wird durch Wahlen und Abstimmungen sowie durch die Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. Bundesministerium der Justiz.
- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art. 8. Abs. 1 schützt das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln; Abs. 2 ermöglicht für Versammlungen unter freiem Himmel Einschränkungen durch oder aufgrund eines Gesetzes.
- Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 15. April 2020, Az. 1 BvR 828/20. Das Gericht beanstandete das konkrete Verbot angemeldeter Versammlungen in Gießen und stellte fest, dass die Versammlungsbehörde die Bedeutung des Grundrechts aus Art. 8 GG nicht ausreichend berücksichtigt hatte.
- Bundesverfassungsgericht, unter anderem Beschluss vom 17. April 2020, Az. 1 BvQ 37/20. Zur besonderen Bedeutung der Versammlungsfreiheit und zur Verpflichtung der Behörden, bei Beschränkungen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sowie mögliche mildere Mittel zu prüfen.
- Bundesministerium für Gesundheit: Informationen zu den Corona-Regelungen und zum Infektionsschutzgesetz. Die letzten bundesweit geltenden Corona-Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz liefen am 7. April 2023 aus.
- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art. 17: Recht, sich einzeln oder gemeinsam mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.
- Deutscher Bundestag, Petitionsausschuss, Tätigkeitsbericht für das Jahr 2022. Im Jahr 2022 gingen 13.242 Petitionen ein; die Petitionen des Jahres erhielten insgesamt 937.513 Unterstützungen.
- Kant, Immanuel: Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung?, Berlinische Monatsschrift, Dezember 1784. „Sapere aude! Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art. 21 Abs. 1: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.“
- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art. 38 Abs. 1: Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
(H. Thielen 2023)